Die beiden Landtagsabgeordneten aus dem Wahlkreis Böblingen, Thekla Walker (Grüne) und Dr. Matthias Miller (CDU), begrüßen die Förderung ausdrücklich:
„Das Sindelfinger Rathaus ist nicht nur Verwaltungsgebäude, sondern als prägendes Zeugnis der Nachkriegsmoderne architektonisch und historisch bedeutend. Mit der Förderung leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur Sanierung und damit zum Erhalt der Substanz des Gebäudes“, betonen Walker und Dr. Miller gemeinsam.
Die Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg hat das Ziel, den Erhalt, die Pflege und die fachgerechte Sanierung von Kulturdenkmalen zu unterstützen. Dabei werden Maßnahmen gefördert, die dem langfristigen Schutz und der historischen Substanz dienen. Kommunen, Kirchen und Privatpersonen können für besonders erhaltenswerte Gebäude Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg beantragen. Private Antragsteller können für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent.
Im Rahmen der ersten Tranche der Denkmalförderung 2025 stehen für insgesamt 56 Maßnahmen 6,6 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Davon entfallen 23 auf private Vorhaben, 17 auf kommunale und 16 auf kirchliche Projekte.
Die Denkmalförderung in Baden-Württemberg besteht seit über 40 Jahren. Sie ist eine zentrale Säule des kulturellen Engagements des Landes und unterstützt private, kirchliche sowie kommunale Vorhaben. Die Mittelvergabe erfolgt auf Grundlage einer fachlichen Bewertung durch das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.